Datenschutz als Wettbewerbsvorteil für Start-ups

Seit Ende 2020 bietet das ZDI Mainfranken für Start-ups und Gründer:innen einmal monatlich eine 45-minütige kostenlose "Beratung IT-Recht" an, bei der der Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzexperte Holger Loosexterner Link Fragen beantwortet. Wir wollten von ihm wissen, was oft gefragt wurde. Er erklärt außerdem, warum Datenschutz sogar ein Wettbewerbsvorteil ist. Am Ende seine Einschätzung zum Einsatz von Diensten US-amerikanischer Anbieter wie Amazon Web Services (AWS) & Co.

Zunächst die Frage: Mit welchen Themen kann man sich für die kostenlose Erstberatung anmelden? 

Ich berate zu allen Themen rund um Datenschutz/DSGVO, Markenrecht,  Impressum, Urheberrecht, Nutzungsbedingungen für Apps und Plattformen sowie zu allen IT-rechtlichen Gründerthemen. Es können gerne auch kurze Fragen sein und, das ist mir ganz wichtig: Es gibt keine dummen Fragen. 


Welche Fragen wurden dir in den vergangenen Monaten besonders häufig gestellt? 

Sehr oft ging es um die rechtliche Machbarkeit eines Gründungskonzeptes. Da spielen häufig mehrere Dinge rein, unter anderem das Thema Datenschutz. Hier beispielsweise: Ist es zulässig, bestimmte Daten zu verwenden, Stichwort Big Data, Künstliche Intelligenz.

Ein wichtiges Thema bei Gründer:innen ist auch die Frage: Was kann bzw. muss man vertraglich vereinbaren, etwa wenn es um Haftung geht oder den zugesicherten Leistungsumfang. 


Weitere Themen? 

Was Gründer:innen auch unterschätzen, gerade wenn sie ihre Produkte/Services größeren Unternehmen anbieten wollen, ist das Thema Datenschutz. Eine Datenschutzerklärung, die man ggf. mit einem Generator aus dem Netz erstellt hat, reicht hier meistens nicht aus, sondern man muss deutlich mehr Energie reinstecken. Anders gesagt, ein unzureichendes Datenschutzkonzept kann ein Knock-out-Kriterium sein, gerade wenn man mit größeren Unternehmen zu tun hat. 


Das heißt, Datenschutz bzw. die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind ein Wettbewerbsnachteil? 

Nein, im Gegenteil. Datenschutz ist vielmehr ein Wettbewerbsvorteil, wenn man es richtig macht. Kunden, nicht nur in Deutschland, wissen es zu schätzen, wenn man hier seine Server betreibt oder auf deutsche Anbieter zurückgreift. Der deutsche Datenschutz kann ein echter USP sein.  


Wie sieht es dann mit Amazon Web Services (AWS) oder anderen US-amerikanischen Diensten aus? 

Schwierig. Es erfordert einen hohen Dokumentations- und Planungsaufwand, um zu versuchen, das rechtssicher zu machen. Ich betone hier "versuchen", denn es ist nicht rechtssicher, da US-amerikanische Services oft nicht unseren rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, Stichwort Privacy Shield, welcher 2020 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde. So kann beispielsweise die NSA in bestimmten Fällen auf die Daten zugreifen, ohne dass du als Unternehmen dagegen Rechtsmittel einlegen kannst.  

Ich empfehle aus diesem Grund, auf deutsche (oder EU-)Anbieter zurückzugreifen. Da kannst du mittels Auftragsdatenverarbeitung relativ einfach Rechtssicherheit schaffen. 


Gibt es sonst noch etwas? 

Ja, allerdings kein Rechtsthema. Ich bin beeindruckt, mit welchen spannenden Projekten Gründer:innen in den vergangenen Monaten in die IT-Beratung kamen. Es bereitet mir unheimlich Freude, ihnen weiterzuhelfen. Ich freue mich schon auf die kommenden Monate mit wieder hoffentlich vielen Beratungsgesprächen. 

Der nächste Termin für die IT-Beratung findet nach der Sommerpause am 08.09.2021 statt. Aktuell sind noch Plätze frei.

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